Mittwoch, 19. August 2015

EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHREN wird morgen dem Nationalrat zugeleitet

Parlamentarische Behandlungsphase beginnt

Zeiselmauer (OTS) - Am 20. August 2015 wird das überparteiliche EU-Austritts-Volksbegehren durch das Innenministerium offiziell dem Nationalratspräsidium zugeleitet. Damit beginnen die gesetzlich vorgeschriebenen Termine der parlamentarischen Behandlung dieses von mehr als einer Viertelmillion Österreicherinnen und Österreichern - genau 261.056 - unterstützten Anliegens: Binnen vier Monaten ab dem 20.08. müssen dazu mehrere Sitzungen auf Ausschußebene (voraussichtlich im Verfassungsausschuß) erfolgen, eine öffentliche Experten-Anhörung zum EU-Austritt, bei der auch Experten der Volksbegehrens-Initiatoren geladen werden müssen, sowie eine Generaldebatte darüber im Plenum des Nationalrats. Bei dieser haben alle Fraktionen das Recht und die Möglichkeit, eine für die Regierung verbindliche Volksabstimmung über den Austritt Österreichs aus der Europäischen Union zu beschließen.

Volksabstimmung rechtens!

Der kürzlich von manchen Politikern und Medien erweckte Eindruck, daß Volksbegehren nicht mehr zu Volksabstimmungen führen könnten, ist unrichtig! Auf parlamentarischer Ebene "begraben" wurde lediglich das sogenannte "Demokratiepaket", mit dem massive Themeneinschränkungen hätten eingeführt werden sollen. Vorgesehen waren "zwei Klassen" von Volksbegehren: Solche, die zu (unverbindlichen) Volksbefragungen führen hätten können, und solche bei denen sogar das von vornherein ausgeschlossen gewesen wäre - z.B. bei allen Themen, welche EU-Recht betreffen, also bei über 80% der gesamten, für das Alltagsleben der Bürger geltenden Gesetzgebung…!
Dazu die Initiatorin und Bevollmächtigte des EU-Austritts-Volksbegehrens, Inge Rauscher: "Als Teil der Demokratie- und Bürgerrechtsbewegung Österreichs begrüßen wir ausdrücklich, daß dieses geplant gewesene (Un-)Demokratiepaket nun nicht in Kraft treten wird, da es beträchtliche Verschlechterungen (anstatt wie behauptet Verbesserungen) zur Folge gehabt hätte. Beim nunmehr weiter bestehenden Volksbegehrensgesetz gibt es zumindest keine undemokratischen Themeneinschränkungen und auch keine gesetzliche Handhabe, für die Regierung verbindliche Volksabstimmungen über Volksbegehren auszuschließen. Allerdings sind wir noch Lichtjahre von einer tatsächlich direkten Demokratie wie etwa in der Schweiz entfernt, wo ja Volksbegehren ab 100.000 Unterstützern automatisch einer verbindlichen Volksabstimmung zugeführt werden müssen. In Österreich verlangen nun 261.056 behördlich nachgewiesene Unterstützer eine solche über den Austritt aus der EU. Da diese aus allen Partei-`Lagern` - inklusive den Nichtwählern - stammen, werden auch alle Parteien daran gemessen werden, ob sie diesen unmißverständlichen `Gesetzesantrag` des Volkes ernstnehmen oder eben nicht!"
"Dann müßten nämlich Österreichs Steuerzahler nicht mehr für monströse Bankenrettungspakete wie dzt. in Griechenland arbeiten und die bedrohlichen volkswirtschaftlichen, sozialen, ökologischen und Tierschutz-Folgen der geheim verhandelten Freihandelsabkommen der EU mit den USA und Kanada (TTIP, CETA und TiSA) würden Österreich nicht betreffen, da nicht mehr Vertragspartner, um nur zwei von vielen Argumenten für den EU-Austritt anzuführen", so Inge Rauscher abschließend.
Rückfragehinweis:
   Renate Zittmayr, 0664-4251935
   Helmut Schramm, 0699-19284526
   Mitglieder im überparteilichen Personenkomitee
   www.volksbegehren-eu-austritt.at

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