Freitag, 31. Juli 2015

O f f e n e r B r i e f An die Geschäftsführer der AUSTRIA- PRESSE-AGENTUR (APA)



Hrn. Mag. Peter KROPSCH, MAS, Vorsitzender der Geschäftsführung und geschäftsführendes Vorstandsmitglied, Stockerau,
sowie Hrn. Dr. Clemens PIG, Geschäftsführer, Klosterneuburg
p.A. 1060 Wien, Laimgrubeng. 10
per E-mail sowie per eingeschriebener Briefpost vom 17. Juli 2015

Betrifft:
KRASSE INFORMATIONSUNTERDRÜCKUNG BEIM EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHREN

Sehr geehrte Herren!

Mit Befremden und von Monat zu Monat steigendem Unverständnis mußten viele Österreicher im Vorfeld des überparteilichen EU-Austritts-Volksbegehrens das "Versagen"der meisten großen Medien bei der Information - besser Nicht-Information - über dieses Bürgerbegehren erleben. Diese wurde zu einem erheblichen Ausmaß durch die Inaktivität Ihres Unternehmens, der österreichischen Presseagentur APA,  herbeigeführt, die ja im Besitz der Tageszeitungen (mit Ausnahme der "Kronen-Zeitung" und "Heute") und des ORF ist und diese mit aktuellen Meldungen und Informationstexten und -Fotos zu versorgen hat. Trotz in diesen Monaten insgesamt zwölf  von uns organisierten Pressekonferenzen, zu denen alle Journalisten per OTS-Aussendungen eingeladen wurden, erschien nur bei zwei dieser Pressekonferenzen überhaupt ein Redakteur der APA, und es wurden insgesamt in den fünfeinhalb (!) Monaten von der Genehmigung des Volksbegehrens durch das Innenministerium bis zur tatsächlichen Eintragungswoche ganze 6 APA-Meldungen zum EU-Austritts-Volksbegehren an diese Medien herausgegeben, von näheren Informationen ganz zu schweigen. Diese wurden aber von den sechs Mitgliedern des Personenkomitees jeweils ausführlich persönlich und in Aussendungen dargelegt sowie mit entspr. fachlichen Unterlagen untermauert; fast immer wurde die APA zusätzlich noch in persönlichen Telefonaten mit Redakteuren zu diesen Terminen rechtzeitig eingeladen, sodaß die Pressekonferenzen alle dort nachweislich bekannt waren.

Beim sogenannten "Bildungs-Volksbegehren" des Großindustriellen Hannes Androsch im November 2011 hingegen gab es 72  APA-Meldungen mit z.T. ausführlichen Informationen dazu, sodaß durch Monate hindurch großformatige Artikel in fast allen Zeitungen darüber sowie zahlreiche Informations- und Diskussions-Sendungen dazu im Fernsehen und Hörfunk stattfanden. Welche Gründe hat dieses krasse Informations-Ungleichgewicht bei ein- und demselben direktdemokratischen Instrument, nämlich dem Volksbegehren? Die Öffentlichkeit - vor allem jene Bürger, denen immer wieder "Politikverdrossenheit" vorgeworfen wird - haben ein Recht, zu erfahren, warum die offizielle AUSTRIA-PRESSE-AGENTUR beim Volksbegehren eines Multimillionärs 72 Informationstexte an Zeitungen und ORF aussendet, beim Volksbegehren "normaler" Bürger jedoch (was ja der Sinn aller Volksbegehren sein sollte) nur ganze 6.

Mit dieser gleichheitswidrigen Vorgangsweise hat die APA wesentlich dazu beigetragen, daß mindestens ein  Drittel, wenn nicht die Hälfte aller Österreicher und Österreicherinnen gar nicht erfahren konnte, daß es das EU-Austritts-Volksbegehren überhaupt gab. Viele Bürger fragen sich nun, ob genau das die (undemokratische) Absicht dabei war?!

Wir sehen Ihrer Stellungnahme mit Interesse entgegen und verbleiben bis dahin

mit vorzüglicher Hochachtung

Inge Rauscher, Bevollmächtigte des EU-Austritts-Volksbegehrens,
im Namen des überparteilichen Personenkomitees.

p.A. 3424 Zeiselmauer, Hageng. 5, Tel. 02242/70516, 

 "Bis heute (drei Wochen nach Versand dieses offenen Briefes an die Geschäftsführer der APA) noch keine Stellungnahme eingelangt!"


Dienstag, 28. Juli 2015

Wann kommt die Volksabstimmung über den Austritt aus der EU?



261.056 Österreicher und Österreicherinnen haben von 24. Juni bis 1. Juli für den Austritt aus der EU offen vor den Gemeindebehörden mit Namen, Geburtsdatum und Ausweisleistung unterschrieben - trotz schwierigster Rahmenbedingungen: Weitgehendes Totschweigen durch die meisten Medien trotz 12 durchgeführten Pressekonferenzen in den Monaten vor der Eintragungswoche, zu denen alle Journalisten eingeladen waren. Terminansetzung der Eintragungswoche durch die Innenministerin auf die letzte Juniwoche, in der viele Familien mit noch nicht oder nicht mehr schulpflichtigen Kindern und viele Pensionisten bereits auf (Auslands-)Urlaub sind, keine Haus-Aushänge mehr z.B. in den Wiener Wohnhäusern mit Information über Eintragungslokale und Öffnungszeiten wie bei früheren Volksbegehren, usw.

Das EU-Austritts-Volksbegehren wurde von keiner Parlaments-Partei, keinerlei öffentlichen Geldern oder privaten Großsponsoren, sondern nur von vielen tausend "einfachen" Bürgern finanziert und getragen, die insgesamt 900.000 Info-Blätter und viele andere Unterlagen in ehrenamtlicher Eigenleistung von vielen Arbeits-Tagen, -Wochen und -Monaten  an unsere Mitbürger verschickt und verteilt haben. Die insgesamt 6,4 Millionen Wahlberechtigten in ganz Österreich konnten wir damit sowie mit unseren Aktivitäten im Internet und in den sozialen Medien aber klarerweise nicht erreichen, so dass mindestens ein Drittel, wenn nicht die Hälfte aller Wahlberechtigten gar nicht erfahren konnte, dass es dieses Volksbegehren überhaupt gibt, geschweige denn wann und wo es zu unterschreiben war. Der größte Skandal dabei war die Nichtbeachtung dieser Bürgerbewegung durch die österreichische Presseagentur APA ("Austria Presse Agentur"). Sie brachte beim sogenannten Bildungs-Volksbegehren des Großindustriellen Hannes Androsch durch  Monate hindurch insgesamt fast 70 nähere Info-Aussendungen dazu an alle Medien, beim überparteilichen EU-Austritts-Volksbegehren ganze 6. Den Vogel aber schoss der ORF ab: er informierte im Fernsehen genau 1,2 Stunden ? Nein:1,2 MINUTEN über dieses Volksbegehren!

Vor diesem Hintergrund ist es klar, dass das EU-Austritts-Volksbegehren als reines Bürgerbegehren ein großer Erfolg war und ein deutlicher Auftrag an die Parlamentsparteien, bei der offiziellen Behandlung des Volksbegehrens im Herbst die von mehr als einer Viertelmillion Österreichern verlangte, für die Regierung verbindliche VOLKSABSTIMMUNG über den EU-Austritt zu beschließen gemäß dem Text des Volksbegehrens.

Renate Zittmayr, Hofkirchen im Traunkreis


(Mitglied im überparteilichen Personenkomitee für das EU-Austritts-Volksbegehren)

Donnerstag, 23. Juli 2015

EU-Austritts-Volksbegehren: Feststellung des amtlichen Endergebnisses durch die Bundeswahlbehörde

„Freihandelsverträge TTIP, CETA & TiSA können für Österreich nur mehr durch EU-Austritt abgewendet werden“ 


Zeiselmauer (OTS) - In ihrer gestrigen Sitzung hat die Bundeswahlbehörde folgendes Ergebnis der Eintragungen für das EU-Austritts-Volksbegehren ermittelt: Anzahl der gültigen Eintragungen inkl. Unterstützungserklärungen bundesweit 261.056, Stimmbeteiligung 4,12%. Am 20. August, nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Einspruchsfrist, wird das Volksbegehren vom Innenministerium offiziell dem Parlament zugeleitet. Die amtliche "Verlautbarung" mit den endgültigen Ergebnissen nach Bundesländern kann eingesehen werden unter http://www.ots.at/redirect/volksbegehren . Seit heute können auch die endgültigen Ergebnisse aller österreichischen Gemeinden eingesehen werden unter http://www.ots.at/redirect/wahlen.

Dazu die Bevollmächtigte des Volksbegehrens, Inge Rauscher: "Kürzlich hat das sogenannte EU-Parlament - nur wenige Tage nach unserem erfolgreichen Volksbegehren - mit großer Mehrheit (61,5 Prozent!) seine Zustimmung zu den ruinösen Freihandelsverträgen der EU mit den USA und Kanada erteilt. Diese können jetzt für Österreich nur mehr durch einen Austritt aus der EU abgewendet werden, denn dann würden diese - zumindest - für Österreich nicht mehr gelten! Durch TTIP, CETA & TiSA werden in den nächsten Jahren Billigst-Ramsch-Produkte aus den USA und Kanada, die mit weit niedrigeren Sozial-, Umwelt- und Tierschutz-Standards hergestellt werden als bei uns, die EU-Märkte überschwemmen und damit die heimische (Noch-)Qualitätsproduktion in der Landwirtschaft, im Gewerbe und auch in der Industrie - soweit überhaupt noch vorhanden - zugrunde richten. Denn Genmanipulation, Hormon- und Chlor`behandlung`, noch extremere Massentierhaltung sowie Lohndumping müssen bei den Produkten aus den USA und Kanada nicht nur bedingungslos akzeptiert, sondern auch nicht gekennzeichnet werden, da deren weltweiter Handel ja `frei` bleiben soll!"

Immerhin haben die EU-Abgeordneten der FPÖ (geschlossen), der Grünen (geschlossen), und auch der SPÖ (mit einer Enthaltung) dagegen gestimmt, die selbsternannten "Wirtschaftsparteien" ÖVP und NEOS hingegen stimmten - erwartungsgemäß - geschlossen FÜR die Annahme dieser für Österreichs Volkswirtschaft ruinösen Verträge! "Wenn dieses Stimmverhalten mehr als nur "Ergebniskosmetik" gewesen sein soll, haben die erstgenannten Parteien im Parlament bei dem im Herbst zur Behandlung anstehenden EU-Austritts-Volksbegehren alle Möglichkeiten, einen gemeinsamen Antrag auf Volksabstimmung über den EU-Austritt zu beschließen. Zusammen hätten sie nämlich die nötige Mehrheit dafür und könnten Österreich somit vor weiterer Zerstörung und Ausbeutung bewahren", so Inge Rauscher abschließend.

Rückfragehinweis:

EU-Austritts-Volksbegehren
Inge Rauscher, 02242-70516
Dr. Franz-Joseph Plank, 0676-7082434
ihu@a1.net
www.volksbegehren-eu-austritt.at

Samstag, 11. Juli 2015

Die Staatsschulden Griechenlands

Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider

Die Finanzierung fremder Staaten verletzt das Vermögen der Bürger und ist staatswidrig. Wer einen Staat finanziert, muß auch dessen Politik bestimmen können. Die Politik eines fremden Staates zu bestimmen, ist eine grobe Verletzung der Souveränität des jeweiligen Staatsvolkes. Das betreibt die Eurorettungspolitik. Die Griechen wehren sich dagegen, völlig zu Recht. Die Reformauflagen sind rechts- und sittenwidrig und folglich nichtig. Sie verpflichten die Griechen zu nichts. Die Schulden aus der Rettungspolitik sind „odious“ und müssen daher nicht zurückgezahlt werden.

Freitag, 10. Juli 2015

«Österreich einer verbindlichen Volksabstimmung über Austritt aus der EU einen grossen Schritt näher!»


Das überparteiliche und ausschliesslich von Bürgern initiierte EU-Austritts-Volksbegehren ist Geschichte und das vorläufige Ergebnis wurde soeben vom Innenministerium bekanntgegeben: 261 056 Österreicherinnen und Österreicher waren in der letzten Woche bei ihrem Gemeindeamt bzw. Magistrat und haben sich öffentlich zur Unabhängigkeit Österreichs bekannt.
Ein für ein reines Bürger-Volksbegehren – ohne jegliche Unterstützung einer Partei, grosser Sponsoren oder der Medien – grossartiges Ergebnis! Damit rückt das Ziel des Volksbegehrens, nämlich die Abhaltung einer verbindlichen Volksabstimmung über den Austritt aus der EU, einen grossen Schritt näher.
«261 056 persönliche Unterschriften vor den Behörden für die Wiedergewinnung der Freiheit, Selbstbestimmung und Neutralität Österreichs sind ein grosser Erfolg der unabhängigen Bürgerbewegung», so kommentiert Inge Rauscher, Initiatorin und Bevollmächtigte des Volksbegehrens, dieses Ergebnis.

Zweit-erfolgreichstes Volksbegehren der letzten 10 Jahre!

Das EU-Austritts-Volksbegehren ist somit das zweit-erfolgreichste Volksbegehren der letzten 10 Jahre! Das Thema des Austritts Österreichs aus der EU kommt damit definitiv auf die Tagesordnung des Parlaments, und die Parteien werden sich damit beschäftigen müssen, da die Unterzeichner ja auch aus allen Parteien sowie aus der grossen Zahl der Nichtwähler kommen. Dieses bemerkenswerte Ergebnis kam zustande trotz widrigster Rahmenbedingungen: weitgehender Medienboykott, Terminisierung der Eintragungswoche durch die Innenministerin in der beginnenden Urlaubszeit (wodurch alle Auslandsurlauber vom Volksbegehren ausgeschlossen waren), zahlreiche Fehlinformationen der Behörden an unterschriftswillige Bürger betreffend der Eintragungszeiten, nicht geöffnete Eintragungslokale trotz offizieller «Öffnungszeit», schwer zu findende beziehungsweise schlecht gekennzeichnete Eintragungslokale, Zerstörung und Diebstahl von Plakatständern in vielen Ortschaften usw.
Tierarzt und Tierschützer Dr. Franz-Joseph Plank, ebenfalls Mitglied im unabhängigen Personenkomitee, ergänzt: «Hätten mehr Menschen von diesem Volksbegehren erfahren, wären sicherlich noch wesentlich mehr unterschreiben gegangen. Sogar das ‹Wirtschaftsblatt› hat in einer aktuellen Umfrage festgestellt, dass sich 40 % der Wahlberechtigten klar für einen Austritt Österreichs aus der EU aussprechen! Demnach bräuchten ja auch unsere ‹Volksvertreter› gar keine Angst vor einer verbindlichen Volksabstimmung zu haben, wie es im – leider nur unverbindlichen – Volksbegehren verlangt wurde. Die Angst vieler EUphoriker geht aber offenbar so weit, dass sogar etliche – von mir persönlich aufgestellte – Plakate, Schilder und Aufkleber im Raum Laaben-Neulengbach (NÖ) für das Volksbegehren immer wieder entfernt, zerstört oder gar entwendet wurden! Ähnliche Berichte gab es zuhauf auch aus anderen Bundesländern. Ist so etwas mit einem gelebten Demokratieverständnis noch vereinbar?»
Inge Rauscher resümiert: «Es muss davon ausgegangen werden, dass mindestens ein Drittel der österreichischen Bevölkerung gar nicht erfahren konnte, dass es dieses Volksbegehren überhaupt gibt. Das Ergebnis kam ja auch ohne Unterstützung von Parteien, ohne jegliche Finanzierung durch Grosssponsoren und ausschliesslich durch die Informationsverbreitung von Hunderten Freiwilligen und ehrenamtlichen Mitarbeitern zustande, die insgesamt rund 900 000 Informationsblätter und viele weitere Unterlagen in ganz Österreich verteilen konnten, sowie durch soziale Medien und zahlreiche engagierte Alternativmedien.»
«Der Kampf um die Wiedererlangung der Freiheit, Selbstbestimmung und Neutralität ist noch lange nicht ausgefochten. Denn jetzt beginnt erst der Kampf um eine für die Regierung verbindliche Volksabstimmung über den Austritt Österreichs aus der EU! Dieses Ergebnis unseres reinen Bürger-Volksbegehrens unter den sehr widrigen Rahmenbedingungen ist ein mehr als deutlicher Auftrag dafür», so Inge Rauscher abschliessend.    •

Montag, 6. Juli 2015

Begründung des Volksbegehrens für den Austritt aus der Europäischen Union: EU-Austritts-Volksbegehren



Der Beitritt Österreichs zur Europäischen Union (im folgenden nur mehr als EU bezeichnet) erfolgte durch ein Bundesverfassungsgesetz, das einer Volksabstimmung unterzogen wurde. Daher ist der gleiche Weg auch beim Austritt aus der EU anzuwenden.
Der erste – und wichtigste – Satz der österreichischen Bundesverfassung, ihr Paragraph l, lautet (wörtlich): «Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.» Daher kann auch kein Organ der Republik Österreich, das sich auf die Demokratie beruft, dem Volk das Recht verwehren, selbst darüber zu entscheiden, ob Österreich aus der EU austreten soll oder nicht.
Genau dieses Recht fordern die Unterstützer des Einleitungsantrags für das EU-Austritts-Volksbegehren ein. Sie können sich dabei auf einen der besten Kenner der österreichischen Bundesverfassung berufen, nämlich auf den ehemaligen Justizminister der Republik, Dr. Hans R. Klecatsky, emeritierter Universitätsprofessor für öffentliches Recht an der Universität Innsbruck; er war einer der ersten, der das EU-Austritts-Volksbegehren unmittelbar nach Beginn der Arbeit daran im März 2010 im Magistrat der Stadt Innsbruck unterschrieben hat. Prof. Klecatsky unterstrich damit die Rechtmäßigkeit des EU-Austritts-Volksbegehrens.

Rettung der Lebensgrundlagen Österreichs

Das ist das Hauptanliegen des EU-Austritts-Volksbegehrens. Nicht erst durch den «Lissabon-Vertrag», der geltenden Arbeitsgrundlage der EU, aber spätestens durch diesen ist die EU zu einem riesigen Bundesstaat (anstatt einer Staaten-Gemeinschaft) geworden, in der alle Mitgliedstaaten und deren Völker das Recht auf Selbstbestimmung und damit auf Demokratie weitgehend verloren haben.
Die geplante Installierung einer zentralen «Wirtschafts-Regierung» für die gesamte EU inklusive Eingriffe in die Steuerhoheit der Mitgliedstaaten (sprich Einführung von EU-Steuern zusätzlich zu den nationalen Steuern) ist ein deutlicher Beweis dafür. Viele Entscheidungen – und zwar besonders die «großen», wichtigen – werden hinter verschlossenen Türen getroffen; bei EU-«Gipfeln», im aufgeblähten Beamtenapparat der EU-Kommission, und immer mehr bei Absprachen zwischen den Regierungschefs praktisch ohne demokratische Legitimation. Die Parlamente der EU-Mitgliedstaaten werden weitgehend ausgehebelt, von Entscheidungen durch die jeweiligen Staatsvölker ganz zu schweigen. Das EU-Parlament hat keine Gesetzgebungsbefugnis und ist außerdem nicht gleichheitlich gewählt. Der gesamten EU-Konstruktion fehlt das wichtigste Kennzeichen einer Demokratie, nämlich die Gewaltenteilung!
Auf einige der durch die EU-Mitgliedschaft Österreichs zunichte gemachten Lebensgrundlagen gehen wir im folgenden näher ein.

Volkswirtschaft

Klein- und Mittelbetriebe mit einem Bezug zur Bevölkerung haben in einem übernationalen System immer weniger Chancen. Durch die EU-Mitgliedschaft kann Österreich keine Handelsverträge, die zum Schutz der Volkswirtschaft notwendig sind, mehr abschließen; die gesamte Handelspolitik ist ausschließlich Angelegenheit der EU-Zentralstellen. Nur durch einen Austritt aus der EU kann Österreich die Entscheidungsbefugnis für die Wirtschaftspolitik zurückgewinnen zum (Wieder-)Aufbau einer krisensicheren Binnenwirtschaft.

Sozialstaat

Das oberste Prinzip der EU, die sogenannten «Freiheiten des Marktes», nämlich die uneingeschränkte, grenzenlose Warenverkehrsfreiheit, Niederlassungsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit und Arbeitnehmerfreizügigkeit sowie – am wichtigsten für die Konzerne – die Kapitalverkehrsfreiheit, ermöglichen eine auf Profitmaximierung ausgerichtete Politik, die den meisten Menschen enorm schadet und vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) seit Jahrzehnten rigoros durchgesetzt wird. Für Sozialpolitik war und ist darin kein Platz. Real sinkende Einkommen und die immer grösser werdende Kluft zwischen Arm und Reich belegen dies.

Grenzen

Es tut niemandem weh, an der Landesgrenze seinen Pass vorzuweisen. Die Abschaffung der Landesgrenzen durch die EU und damit der Wegfall jeglicher Kontrollmöglichkeit durch den Staat in bezug auf Personen und Waren hat jedoch verheerende Folgen: von der Erleichterung der Kriminalität bis zur ungehemmten Einfuhr illegaler oder schädlicher Waren. Wir brauchen wieder sinnvolle Grenzeinrichtungen zum Schutz der Bevölkerung!

Neutralität

Neutralität bedeutet, dass der neutrale Staat eine eigene Aussenpolitik betreibt (so wie die Schweiz), die sich strikt von jedem Militärpakt fernhält und damit dem Frieden dient. Durch die Euro-Armee jedoch, an der auch Österreich beteiligt ist, ist die EU selbst ein Militärpakt. Dazu kommt ihre starke Nähe zur Nato; der Großteil der EU-Staaten ist gleichzeitig Nato-Mitglied, vor allem die grossen Staaten. Die Wiederaufnahme der Neutralität als Grundlage der österreichischen (Außen-)Politik ist nur möglich bei einem Austritt aus der EU.

Gentechnikfreiheit

Auf Grund der vorgeschriebenen «grenzenlosen Marktfreiheiten» ist es einem EU-Mitglied nicht möglich, Importe von genmanipulierten Futtermitteln, «Industriekartoffeln» oder Fertigprodukten mit genmanipulierten Inhaltsstoffen zu verhindern. Diese kommen damit in den Nahrungskreislauf, selbst wenn in Österreich kein genmanipuliertes Saatgut angebaut wird. Zu verhindern ist dies nur, wenn Österreich seine Lebensmittelgesetze wieder selbst bestimmen und an den Grenzen kontrollieren kann, was hereinkommt. Das ist nur möglich bei einem Austritt aus der EU.

Eigene Währung

Die Internationalisierung der Landeswährungen funktioniert nicht und ist ein wesentlicher Mitverursacher der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftsprobleme. Die Übernahme der Defizite von finanzinstabilen Ländern durch finanzstabile, die Grundlage des Euro, macht alles nur noch schlimmer.
Die «Rettung» des Euro auf Biegen und Brechen durch eine zeitlich unbegrenzte Haftungsverpflichtung (= «Schutzschirm») durch die Nettozahler der EU wie Österreich für die Schulden anderer ist für Österreichs Bürger unzumutbar. Bei einem Austritt aus der EU könnte Österreich seine eigene Währung wieder einführen und damit auch der Teuerung entgegenwirken.
Inge Rauscher, Bevollmächtigte des EU-Austritts-Volksbegehrens,
Zeiselmauer

Klagemauer TV: EU-Austritts-Volksbegehren



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Mittwoch, 1. Juli 2015

EU-Austritts-Volksbegehren: Großer Sieg der unabhängigen Bürgerbewegung

„Österreich einer verbindlichen Volksabstimmung über Austritt aus der EU einen großen Schritt näher!“

Wien (OTS) - Das überparteiliche und ausschließlich von Bürgern initiierte EU-Austritts-Volksbegehren ist Geschichte und das vorläufige Ergebnis wurde soeben vom Innenministerium bekanntgegeben:
261.159 Österreicherinnen und Österreicher waren in der letzten Woche bei ihrem Gemeindeamt bzw. Magistrat und haben sich öffentlich zur Unabhängigkeit Österreichs bekannt. Ein für ein reines Bürger-Volksbegehren - ohne jegliche Unterstützung einer Partei, großer Sponsoren oder der Medien - großartiges Ergebnis! Damit rückt das Ziel des Volksbegehrens, nämlich die Abhaltung einer verbindlichen Volksabstimmung über den Austritt aus der EU, einen großen Schritt näher.
"261.159 persönliche Unterschriften vor den Behörden für die Wiedergewinnung der Freiheit, Selbstbestimmung und Neutralität Österreichs sind ein großer Erfolg der unabhängigen Bürgerbewegung", so kommentiert Inge Rauscher, Initiatorin und Bevollmächtigte des Volksbegehrens, dieses Ergebnis. "Es ist insofern auch sehr beachtenswert, als, anders als bei `normalen` Wahlen, Auslandsösterreicher - insgesamt rund 400.000, das sind über 6% aller Wahlberechtigten - bei Volksbegehren nicht wahlberechtigt sind! Nicht einmal österreichische Soldaten, die in der Eintragungswoche bei Auslandseinsätzen, z.B. im Kosovo, dienen, können ihre Unterschrift bei einem Konsulat abgeben. Auch sie sind - wie alle österr. Staatsbürger, die aus beruflichen oder familiären Gründen vorübergehend keinen Wohnsitz im Inland haben - vom Volksbegehren ausgeschlossen, obwohl sie bei Wahlen sehr wohl mitwirken können, eben über die jeweiligen Konsulate. Ergebnisse von Volksbegehren sind zudem grundsätzlich anders zu beurteilen als Wahlergebnisse, da die Prozentsätze bei letzteren nur aus der Zahl der gültig abgegebenen Stimmen berechnet werden, während die Stimmenprozente von Volksbegehren solche aller Wahlberechtigten darstellen."

Großer Erfolg trotz widriger Rahmenbedingungen: zweit-erfolgreichstes Volksbegehren der letzten 10 Jahre!

Das EU-Austritts-Volksbegehren ist somit das zweit-erfolgreichste Volksbegehren der letzten 10 Jahre! Das erfolgreichste war das Androsch-Volksbegehren mit 383.000 Stimmen, welches allerdings massiv von Parteien, großen Finanziers und vom ORF beworben worden war. Das Thema des Austritts Österreichs aus der EU kommt damit definitiv auf die Tagesordnung des Parlaments und die Parteien werden sich damit beschäftigen müssen, da die Unterzeichner ja auch aus allen Parteien, sowie aus der großen Zahl der Nichtwähler kommen. Dieses bemerkenswerte Ergebnis kam zustande trotz widrigster Rahmenbedingungen: Weitgehender Medienboykott (trotz insgesamt 12 abgehaltener Pressekonferenzen gab es im ORF-TV gerade einmal eine Minute Erwähnung, aber ohne nähere inhaltliche Informationen darüber, auch nicht über Eintragungslokale und Öffnungszeiten, etc.), Terminisierung der Eintragungswoche durch die Innenministerin in der beginnenden Urlaubszeit (wodurch alle Auslandsurlauber vom Volksbegehren ausgeschlossen waren), zahlreiche Fehlinformationen der Behörden an unterschriftswillige Bürger betreffend der Eintragungszeiten, nicht geöffnete Eintragungslokale trotz offizieller "Öffnungszeit", schwer zu findende bzw. schlecht gekennzeichnete Eintragungslokale, Zerstörung und Diebstahl von Plakatständern in vielen Ortschaften, usw.
Tierarzt und Tierschützer Dr. Franz-Joseph Plank, ebenfalls Mitglied im unabhängigen Personenkomitee und Autor der Schrift "EU und Tierschutz" (siehe http://bit.ly/1f1nkJR), ergänzt: "Hätten mehr Menschen von diesem Volksbegehren erfahren, wären sicherlich noch wesentlich mehr unterschreiben gegangen. Sogar das Wirtschaftsblatt hat in einer aktuellen Umfrage festgestellt, daß sich 40% der Wahlberechtigten klar für einen Austritt Österreichs aus der EU aussprechen! Demnach bräuchten ja auch unsere `Volksvertreter` gar keine Angst vor einer verbindlichen Volksabstimmung zu haben, wie es im - leider nur unverbindlichen - Volksbegehren verlangt wurde. Die Angst vieler EUphoriker geht aber offenbar so weit, daß sogar etliche - von mir persönlich aufgestellte - Plakate, Schilder und Aufkleber im Raum Laaben-Neulengbach (NÖ) für das Volksbegehren immer wieder entfernt, zerstört oder gar entwendet wurden! Ähnliche Berichte gab es zuhauf auch aus anderen Bundesländern. Ist so etwas mit einem gelebten Demokratieverständnis noch vereinbar?"
Inge Rauscher resümiert: "Es muß davon ausgegangen werden, daß mindestens ein Drittel der österreichischen Bevölkerung gar nicht erfahren konnte, daß es dieses Volksbegehren überhaupt gibt. Das Ergebnis kam ja auch ohne Unterstützung von Parteien, ohne jegliche Finanzierung durch Großsponsoren und ausschließlich durch die Informationsverbreitung von hunderten Freiwilligen und ehrenamtlichen Mitarbeitern zustande, die insgesamt rund 900.000 Informationsblätter und viele weitere Unterlagen in ganz Österreich verteilen konnten, sowie durch soziale Medien und zahlreiche engagierte Alternativmedien."
"Der Kampf um die Wiedererlangung der Freiheit, Selbstbestimmung und Neutralität ist noch lange nicht ausgefochten. Denn jetzt beginnt erst der Kampf um eine für die Regierung VERBINDLICHE Volksabstimmung über den Austritt Österreichs aus der EU! Dieses Ergebnis unseres reinen Bürger-Volksbegehrens unter den sehr widrigen Rahmenbedingungen ist ein mehr als deutlicher Auftrag dafür", so Inge Rauscher abschließend.

Heute ist die letzte Chance!

Warum sollte Österreich aus der EU austreten?

. . . einfach deswegen: weil wir dann wieder souverän und eigenständig über die Geschicke unseres Landes bestimmen können und nicht von den bürgerfernen Polit-Marionetten in Brüssel regiert werden; weil wir uns dann eine Menge an Beitragszahlungen sparen, die wir besser in Österreich einsetzen können; weil wir dann aus Euroatom austreten können und keine Beitragszahlungen mehr an die Atomlobby zahlen müssen; weil wir dann genauso in Frieden leben können mit unserer Neutralität; weil jedes zentralistische Machtgefüge dem Untergang geweiht ist; weil eine Währung, die dauernd „gerettet“ werden muss, keine Währung ist; weil wir, bevor wir der EU (durch das Hineinlügen) beigetreten sind, auch nicht im Staub gekrochen sind, und weil ein Ende mit Schrecken besser ist als ein Schrecken ohne Ende. Punkt. Noch Fragen? Daher: Eintragungswoche vom 24. Juni bis 1. Juli 2015. Auf jedem Gemeindeamt. Hingehen, unterschreiben.


Veronika Lindinger,Gschwandt
erschienen am Sa, 27.6. in der Kronen-Zeitung